Kreditvertrag: Die rechtliche Grundlage für das Kreditgeschäft


Für einen Kreditwunsch stellen Sie einen entsprechenden Kreditantrag bei einem Kreditgeber Ihrer Wahl. Der Antrag wird daraufhin bearbeitet und Ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird der Antrag bewilligt und es wird ein Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer abgeschlossen. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Kreditgeschäft. Der Kreditvertrag beinhaltet Zins, Laufzeit, Sicherheiten, Auszahlung und Rückzahlung sowie Regelungen für den Kündigungsfall. Der Kreditvertrag bietet den Vorteil einer guten Planungsmöglichkeit für den Kreditnehmer. Die zukünftigen Darlehensraten sind fixiert und können in die persönliche Finanzsituation eingeplant werden.

Rechte und Pflichten von Kreditgeber und Kreditnehmer

Im Kreditvertrag sind natürlich auch die Rechte und Pflichten von Kreditgeber und Kreditnehmer verankert. Der Kreditgeber ist verpflichtet, dem Kreditnehmer den Kredit vereinbarungsgemäß für die festgelegte Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Ein Widerruf des Darlehensversprechens ist nur dann zulässig, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, wodurch die Rückerstattung gefährdet wird. Zu den Pflichten des Kreditnehmers gehört die pünktliche Zahlung der Darlehensrate und der fälligen Kreditzinsen für die Rückführung des Kredits. Ein Versäumnis des Kreditnehmers bei den im Kreditvertrag vereinbarten Zahlungen löst nur dann die sofortige Fälligkeit ausstehender Beträge aus, wenn dies im Vertrag durch entsprechende Klauseln gerechtfertigt ist.

Beendigung des Vertrages

Ein Kreditvertrag mit einer festen Laufzeit endet grundsätzlich mit Ablauf der fixierten Zeit. Zu jedem anderen Zeitpunkt ist eine Kündigung nach § 488 III BGB erforderlich. Demgegenüber kann ein zeitlich befristeter Kredit nach § 314 BGB auch innerhalb der Laufzeit aus außerordentlichem Grund gekündigt werden.